UNIQUE INN

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 AGB der Unique Inn GmbH

AGB der Unique Inn GmbH


1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen (nachfolgend Gast genannt) und der Vermieterin Unique Inn GmbH (nachfolgend Hotel genannt). Sie bestätigen mit Ihrer Buchung, dass Sie den Inhalt dieser Bedingungen zur Kenntnis genommen haben und anerkennen.

2. Buchungsanfrage / Vertragsschluss

2.1 Der Gast bietet mit seiner Buchungsanfrage den Vertragsabschluss verbindlich an. Die Buchungsanfrage kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Diese Anfrage begründet jedoch noch keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages mit dem Hotel.

2.2 Der Vertrag zwischen dem Gast und dem Hotel kommt erst zustande, wenn die Buchungsanfrage des Gastes vom Hotel schriftlich oder per E-Mail bestätigt wird und die Geschäftsbedingungen durch den Gast somit akzeptiert werden.

3. Leistungen und Preise

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Preise ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Die Kosten für Strom, Wasser, Heizung und Endreinigung sind im angegebenen Preis enthalten.

3.2 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Angebot und in der Buchungsbestätigung gelten die Angaben in der Buchungsbestätigung.

3.3. Sofern der Gast vertraglich zur Verfügung gestellte Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Hotel zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch nehmen, so steht dem Gast kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung zu.

4. Anzahlung / Zahlungsbedingungen

4.1 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4.2 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

4.3 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4.4 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde.

4.5 Der Gast kann nur mit einer rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

5. Rücktritt durch den Gast / Rücktrittskosten

5.1 Der Gast ist jederzeit berechtigt, vor Beginn seiner Reise zurücktreten. Aus Beweisgründen empfehlen wir für den Rücktritt / Nichtantritt die Schriftform an info@unique-inn.de  Im Falle des Rücktritts oder bei Nichtantritt der Reise sind wir berechtigt, vom Gast Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen zu verlangen.

5.2 Im Falle eines Rücktritts von der Buchung werden folgende Rücktrittskosten erhoben:

  • ab Buchung bis 2 Tage vor der Anreise kostenfrei
  • ab 2 Tage vor Anreise 90% oder bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises

5.3 Der Berechnung zugrunde gelegt wird dabei der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis. Maßgebend für die Staffelung ist der Zugang der Rücktrittserklärung vom Gast bei uns.

6. Unter- oder Weitervermietung / Ersatzreisende

6.1 Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Zimmers sowie dessen Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.

6.2 Wird vom Gast ein Ersatzreisender zu den gleichen Bedingungen für den fraglichen Zeitraum gestellt oder können wir das Objekt anderweitig vermieten, wird eine Umbuchungsgebühr von 20 % des Reisepreises, mindestens aber 25,- EUR berechnet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass uns rechtzeitig vor Buchungsbeginn eine verbindliche neue Buchung vorliegt, damit die nötigen Dispositionen vom Hotel getroffen werden können.

6.3 Wird ein Ersatzreisender nur zu anderen Bedingungen (z. B. abweichende Gruppengröße, anderer Mietzeitraum, etc.) gefunden, wird dem ursprünglichen Gast der Differenzbetrag zwischen altem und neuen Reisepreis zzgl. der Umbuchungsgebühr in Rechnung gestellt bzw. mit dem geleisteten Reisepreis verrechnet.

7. Rücktritt vom Vertrag durch das Hotel

Der Rücktritt vom Vertrag durch das Hotel ist möglich, wenn

7.1 eine vereinbarte oder verlangte Zahlung auch nach Verstreichen einer für den Gast durch das Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird;

7.2 sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

7.3 Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei auch die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

7.4 das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des eigenen Hotels zuzurechnen ist;

7.5 der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

7.6 Der Rücktritt des Hotels vom Vertrag begründet keinerlei Anspruch des Gastes auf einen Schadensersatz.

8. Unterkunft / Übergabe / Rückgabe

8.1 Die Schlüsselübergabe bei Anreise erfolgt persönlich vor Ort oder durch das Schlüsselausgabesystem. Nähere Angaben dazu erhält der Gast direkt bei Buchung durch das Hotel.

8.2 Das vom Gast gebuchte Objekt steht ihm ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sollte es dem Gast, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein, den Schlüssel bis 18.00 Uhr entgegenzunehmen, muss die Übergabe individuell vereinbart werden.

8.3 Die Rückgabe des Zimmers muss vom Gast bis 10.00 Uhr erfolgen. Danach kann die Unique Inn GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises, ab 18:00 Uhr dann 80 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen.

8.4 Auf Wunsch kann ein individueller „Late-Check-out“ gegen Gebühr vereinbart werden, sofern das Objekt nicht direkt neu vermietet ist.

8.5 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

9. Inventar / Mitwirkungspflicht / Gewährleistung / Ausschluss von Ansprüchen /

9.1 Der Gast verpflichtet sich, das überlassene Objekt und dazugehörige Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast haftet für fehlendes und / oder beschädigtes Inventar und muss sich bei Einzug vom ordnungsgemäßen Zustand desselben überzeugen.

9.2 Beschädigungen die unmittelbar nach der Anreise oder später festgestellt werden, sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen. Es wird empfohlen solche Beschädigungen auch dann anzeigen, wenn diese für den Gast nicht störend sind.

9.3 Der Gast ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen, einen eventuell bestehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Diese Schadensminderungspflicht erfordert es, Beanstandungen unverzüglich beim Hotel anzuzeigen. Eine schuldhafte Verletzung dieser Mitwirkungspflicht kann zur Minderung oder zum Ausschluss von Ansprüchen führen.

9.4 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen muss der Gast innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise dem Hotel gegenüber geltend machen, falls er nicht ohne sein Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert worden ist. Auch insoweit empfehlen wir die Schriftform.

9.5 Das Hotel haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

9.6 Sofern ein Parkplatz Bestandteil der Buchung ist, erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr. Sofern das Fahrzeug des Gastes aufgrund der Größe oder Beschaffenheit nicht auf den Parkplatz / Stellplatz passen sollte, besteht kein Anspruch oder Minderung des Buchungspreises. Für fremde und widerrechtlich parkende Fahrzeuge erfolgt keine Haftung.

10. Sonstiges

10.1 Belegung: Das Objekt darf nur mit der in der Buchung angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist das Hotel berechtigt, eine zusätzlich angemessene Vergütung pro Person für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

10.2 Lärmbelästigung: Auch während Ihres Aufenthalts geht für viele von uns der Alltag weiter. Für entsprechende Geräuschkulissen, z.B. durch Bauarbeiter, Straßenverkehr o.ä., sind wir nicht verantwortlich. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

10.3 Haustiere sind nicht gestattet und können nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Zustimmung durch das Hotel mitgebracht werden.

10.4 Wertgegenstände: Es wird keine Haftung für abhanden gekommene eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Der Gast bestätigt rein vorsorglich, dass er haftpflichtversichert ist und persönlich oder seine Haftpflichtversicherung für jegliche Schäden erforderlichenfalls eintritt.

10.5 Rauchen: Im gesamten Gebäude besteht Rauchverbot.

11. Schlussbestimmungen


11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Schöngeising, ausschließlicher Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand immer Fürstenfeldbruck.

11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.